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19.05.2025

Kündigung Mietvertrag: Alles Wichtige für Mieter und Vermieter

Die Kündigung vom Mietvertrag: Ein rechtlich relevanter Schritt, der für beide Seiten – Mieter wie Vermieter – klare Regeln und Fristen mit sich bringt. Ob Sie als Mieter Ihre Wohnung verlassen oder als Vermieter das Mietverhältnis beenden möchten: Es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Der nachfolgende Artikel bietet einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Kündigung eines Mietvertrags, erklärt rechtliche Grundlagen wie § 573c BGB und liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Grundlagen der Kündigung eines Mietvertrags

Die Kündigung eines Mietvertrags kann entweder durch den Mieter oder den Vermieter erfolgen. Dabei unterscheidet das Mietrecht zwischen der ordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung. Während eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung gesetzlicher Fristen erfolgt, ist eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters oder Vermieters.

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Laut § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich drei Monate. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Vermieter hingegen müssen sich an verlängerte Kündigungsfristen halten, je nachdem, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Mietdauer von fünf Jahren auf sechs Monate, bei acht Jahren auf neun Monate.

Welche Form muss die Kündigung haben?

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Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax reicht rechtlich nicht aus. Es ist erforderlich, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben und per Brief zugestellt wird – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbestätigung. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat noch in die Kündigungsfrist fällt.

Beispiel: Wenn Sie Ihre Wohnung zum 30. Juni kündigen möchten, muss das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag im April beim Vermieter eingehen. Zu beachten ist hierbei, dass der Samstag als Werktag zählt.

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Ordentliche Kündigung durch den Mieter

Für Mieter ist es verhältnismäßig einfach, den Mietvertrag zu kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Es genügt ein formloses Kündigungsschreiben mit Angabe des Kündigungstermins.


Ein Beispiel für eine ordentliche Kündigung durch den Mieter könnte wie folgt aussehen:

Max Mustermann 

Musterstraße 1 

12345 Musterstadt 

An 

Vermieter/in: Erika Beispiel 

Beispielweg 2 

12345 Musterstadt 

Musterstadt, TT.MM.JJJJ 

Kündigung des Mietvertrags

Sehr geehrte Frau Beispiel, 

hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, fristgerecht zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. 

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungsdatums. 

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift) 

Max Mustermann


Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Anders sieht es beim Vermieter aus: Er benötigt für eine ordentliche Kündigung immer ein berechtigtes Interesse, das als Kündigungsgrund angegeben werden muss. Mögliche Gründe sind etwa Eigenbedarf, nachhaltige Störung des Hausfriedens oder wirtschaftliche Verwertung der Immobilie. Die Kündigung darf nicht willkürlich erfolgen und muss gut begründet sein.


Erika Beispiel 

Beispielweg 2 

12345 Musterstadt 

An 

Mieter/in: Max Mustermann 

Musterstraße 1 

12345 Musterstadt 

Musterstadt, TT.MM.JJJJ 

Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf gemäß § 573 BGB

Sehr geehrter Herr Mustermann, 

hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, fristgerecht zum TT.MM.JJJJ. Die Kündigung erfolgt aufgrund von Eigenbedarf: Mein Sohn wird ab dem genannten Datum die Wohnung selbst nutzen. 

Ich weise Sie auf Ihr gesetzliches Widerspruchsrecht gemäß § 574 BGB hin. Sollte ein sozialer Härtefall bestehen, teilen Sie mir dies bitte bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses mit. 

Ich bitte um schriftliche Bestätigung dieser Kündigung. 

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift) 

Erika Beispiel


Fristlose Kündigung: Wann ist sie erlaubt?

Kündigung Mietvertrag: Mit nützlichen Tipps und Musterschreiben unterstützen wir Sie bei jedem Schritt. Lesen Sie mehr!
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Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ist nur bei besonders schwerwiegenden Gründen zulässig. Dazu zählt unter anderem ein erheblicher Mietzahlungsverzug. Ein Mieter, der über zwei Monate mit der Zahlung der Miete im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden. Auch bei erheblicher Störung des Hausfriedens, bei Bedrohungen, Gewalt oder mutwilliger Zerstörung der Mietsache kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Für Vermieter gilt dabei ebenfalls eine besonders sorgfältige Prüfung und Dokumentation der Kündigungsgründe.

Sonderkündigungsrecht und wichtige Ausnahmen

In bestimmten Fällen haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift etwa bei einer Mieterhöhung, Modernisierungsankündigung oder beim Tod des Mieters. Auch wenn das Mietverhältnis wegen einer Zweckentfremdung oder nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung endet, kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Die Fristen für die Sonderkündigung sind meist kürzer und bieten dem Mieter mehr Flexibilität.

Kündigungsschreiben richtig formulieren

Ein klar formuliertes Kündigungsschreiben erleichtert die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter. Es sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
  • Adresse der Mietwohnung
  • Datum der Kündigung
  • gewünschter Beendigungszeitpunkt
  • handschriftliche Unterschrift

Vorlagen für Kündigungsschreiben – etwa im PDF-Format – sind online vielfach verfügbar. Wichtig ist jedoch, dass das Schreiben individuell angepasst wird.

Was tun, wenn es Streit gibt?

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Bei Streitigkeiten über Kündigungsfristen, Gründe oder die Form des Schreibens ist rechtliche Beratung hilfreich. Insbesondere Mieter, die eine Kündigung erhalten haben, sollten schnell reagieren und ihre Rechte prüfen lassen. In manchen Fällen kann ein Einspruch gegen die Kündigung erfolgreich sein. Das Mietrecht enthält viele Schutzmechanismen zugunsten des Mieters – etwa bei sozialen Härtefällen oder wenn kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt.

Unterstützung durch Abohilfe.de

Eine unerwartete Kündigung oder Streitigkeiten rund um den Mietvertrag können für Mieter belastend sein. Hier kann Abohilfe.de helfen. Das Portal unterstützt Menschen dabei, ihre Rechte bei Kündigungen zu verstehen und durchzusetzen. Mit rechtlicher Expertise, Vorlagen und direktem Kontakt zu erfahrenen Beratern sorgt Abohilfe.dedafür, dass Mieter nicht allein dastehen. Egal ob bei einer fristgerechten Kündigung, einer Sonderkündigung oder der Frage nach rechtlicher Unterstützung bei Mieterhöhungen – die Plattform bietet konkrete Hilfestellung.

Fazit: Kündigung des Mietvertrags gut vorbereiten

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Die Kündigung eines Mietvertrags – ob durch Mieter oder Vermieter – erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und einen gut strukturierten Ablauf. Neben der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist, die in der Regel eine Frist von drei Monaten beträgt, ist vor allem die richtige Kündigungsform entscheidend. Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, muss dies stets schriftlich tun und sollte dabei auf Vollständigkeit und Nachweisbarkeit achten. Auch die Überlassung der Mieträume, die Anmeldung einer neuen Adresse und die Klärung offener Ansprüche wie der Miete gehören zur ordnungsgemäßen Kündigung Mietvertrag dazu.

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten informieren, um spätere Konflikte zu vermeiden. Eine rechtssichere Kündigung schafft Klarheit und schützt beide Seiten vor unangenehmen Überraschungen. Wer unsicher ist oder Unterstützung benötigt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen – etwa durch Plattformen wie Abohilfe.de. Denn eine korrekte Kündigung Mietvertrag, unter Beachtung aller Fristen und Formen, ist der Schlüssel zu einem reibungslosen und rechtskonformen Abschluss des Mietverhältnisses.


FAQ: Häufige Fragen zur Kündigung des Mietvertrags

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Wie schreibe ich eine Kündigung vom Mietvertrag?

Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen. Das Schreiben sollte enthalten:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • genaue Adresse der Wohnung
  • Datum
  • gewünschter Beendigungszeitpunkt
  • eigenhändige Unterschrift

Ein Versand per Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Bestätigung ist empfehlenswert.


Wie rechne ich die Kündigungsfrist von drei Monaten?

Die Kündigungsfrist von drei Monaten beginnt mit dem Zugang des Schreibens spätestens am dritten Werktag eines Monats. Wird die Frist eingehalten, endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.
Beispiel: Geht die Kündigung am 3. April ein, endet das Mietverhältnis zum 30. Juni.


Hat man als Mieter immer drei Monate Kündigungsfrist?

Ja, laut § 573c BGB gilt für Mieter grundsätzlich eine Frist von drei Monaten, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Kürzere Fristen gelten nur bei Sonderkündigungsrechten.


Wann darf ein Vermieter kündigen?

Ein Vermieter darf nur kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, z. B.:

  • Eigenbedarf
  • Verletzung vertraglicher Pflichten
  • wirtschaftliche Verwertung des Objekts

Der Kündigungsgrund muss im Schreiben genannt und nachvollziehbar begründet werden.


Kann ich auch per E-Mail kündigen?

Nein. Die gesetzlich geforderte Kündigungsform ist schriftlich gemäß § 568 BGB. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist unwirksam.


Gibt es eine Vorlage für die Kündigung?

Ja. Im Artikel ist eine Vorlage für Mieter enthalten. Weitere PDF-Vorlagen für Mieter und Vermieter finden Sie online oder bei Anbietern wie Abohilfe.de.


Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen erfolgen, z. B.:

  • Mietzahlungsverzug
  • Störung des Hausfriedens
  • mutwillige Zerstörung der Mietsache

Sie muss sofort und nachweisbar erfolgen und mit einem konkreten Kündigungsgrund begründet sein.


Muss ich die Wohnung renoviert übergeben?

Das hängt vom Vertrag ab. Oft sind Schönheitsreparaturen oder eine besenreine Übergabe gefordert. Wichtig ist, die Vereinbarungen im Mietvertrag zu prüfen.


Was passiert bei Streitigkeiten?

Bei Unklarheiten zu FristenForm oder Kündigungsgründen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung – zum Beispiel über Abohilfe.de, den Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.

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